Mindestlohn

Unternehmer sollten zu Beginn des Jahres den Rat des Steuerberaters einholen.

Achtung, Mindestlohn: Der Gesetzgeber sieht zwar erst für 2019 eine Anpassung der Lohnuntergrenze in Höhe von 8,84 € pro Stunde vor. Bereits ab 2018 ist der Mindestlohn allerdings über Tarifvereinbarungen oder politische Vorgaben in einigen Branchen hochgesetzt worden. „Betroffene Unternehmen sollten daher dringend klären, ob sie ihre Kalkulationen anpassen müssen“, sagt Steuerberater Holger Latzel. Sonst entstehen finanzielle Nachteile fiskalischer Natur.

„Insbesondere in der Baubranche gehört das Thema Mindestlohn zu Beginn des Jahres auf die Agenda“, rät Latzel, dessen Kempener Kanzlei viele mittelständische Unternehmen insbesondere im Handwerk begleitet. Im Baugewerbe ist die Mindestlohn-Schraube laut Latzel durch Verbände und Gewerkschaften angezogen worden. Sie liegt – je nach Lohngruppe – zwischen 11,75 und 14,95 €. Und ab März 2019 ist im Bausektor schon jetzt eine weitere Erhöhung um bis zu 45 Cent pro Stunde beschlossene Sache.

Was bedeutet das nun für Unternehmen? Latzel weist auf einen Fallstrick hin: Der Bauunternehmer, der Minijobber auf 450-€-Basis beschäftigt, darf diese ab sofort nicht mehr als 38 Stunden im Monat in Arbeit setzen. Sonst steht am Ende des Monats – bei 11,75 € Stundenlohn – eine Zahl höher als 450 € auf dem Lohnstreifen. „Also, die Verträge prüfen und Einsatzpläne anpassen“, betont Steuerberater Latzel.

Auch in anderen Branchen sind laut Latzel Anfang 2018 Lohnanpassungen erforderlich. Im Elektrohandwerk können die Monteure ab 1.1.2018 bundesweit 10,95 € Stundenlohn verlangen statt zuvor 10,65 €. In der Pflegebranche ist die Untergrenze von 10,20 € auf 10,55 € hochgesetzt worden. „Selbst Branchen“, so Latzel, „die sich jetzt noch auf der sicheren Seite wähnen, können im Laufe des Jahres stärker an die Kandare ,Mindestlohn` genommen werden.“ Im Maler- und Lackiererhandwerk wird der Mindestlohn beispielsweise ab Mai 2018 um 25 Cent pro Stunde geliftet. Steuerberater Latzel rät deshalb Unternehmer querbeet, sich beim Experten Rat einzuholen, um Schaden abzuwenden. „Jeder Einzelfall ist individuell zu betrachten. Es ist keine pauschale Betrachtung im Hinblick auf die Einordnung des Tarifs möglich.“

Keine Kommentare

Sorry, du kannst keine Kommentare mehr schreiben.