Wechsel der Rechtsform

Familienunternehmen profitieren von einer Rechtsform, die Freiräume gewährt, Haftung reduziert und Aufwand niedrig hält. 

GmbH, AG, GbR, PartG, PartGmbB, OHG, GmbH & Co. KG – welche Rechtsform ist die richtige für das mittelständische Unternehmen? Und wann lohnt sich ein Wechsel von der einen in die andere Rechtsform? “Diese beiden Fragen sollten sich insbesondere familiengeführte Unternehmen stellen”, sagt Holger Latzel. Der Steuerberater, Inhaber der gleichnamigen Kempener Beratungskanzlei, legt Familienbetrieben ans Herz, das Thema zu er-örtern und sich externen Rat bei einem Profi zu holen.

Latzel betont: “Die AG kann beispielsweise für Familienunternehmen die geeignetere Form sein, um Konflikte im Gesellschafterkreis zu entschärfen oder gar nicht erst aufkommen zu lassen.”  Das hängt mit der Ausgestaltung der Machtverhältnisse zwischen den Gesellschaftsorganen zusammen: Während bei der GmbH die Gesellschafterversammlung das letzte Wort hat, ist der Vorstand einer AG gegenüber der Hauptversammlung frei, unterliegt keinen Weisungen und wird nicht von der Hauptversammlung bestellt, sondern vom Aufsichtsrat.

Was nach Dafürhalten von Holger Latzel weiterhin für eine Aktien-Gesellschaft spricht: Ein größerer Gesellschafterkreis lässt sich über eine AG einfacher handeln als über eine GmbH. Die AG ist außerdem in ihrem Bestand und hinsichtlich ihres Kapitals besser geschützt als die GmbH. Und: Die operative Ebene bleibt durch die starke Stellung des Vorstands unangetastet. Auch lassen sich in einer AG nach Erfahrung von Holger Latzel die Aufnahme von Investoren oder Modelle der Mitarbeiterbeteiligung einfacher gestalten als bei einer GmbH. Steuerrechtlich, so Holger Latzel, hat der Formwechsel von einer GmbH in eine AG keine Folgen: “Es handelt sich jeweils um Kapitalgesellschaften, und die Vermögenszuordnung ändert sich nicht.” Das Bündel an Handlungserfordernissen – Vorbereitung, Ausscheiden von Gesellschaftern, zeitliche Aspekte, Einbinden des Betriebsrats, Gründungsprüfungen etc. – wird von der Kempener Steuerkanzlei strategisch begleitet. Latzel: “Wenn man im Vorfeld einige Punkte beachtet und den Wechsel gut vorbereitet, sollte dieser Schritt gelingen.”

Auch mit Blick auf Freiberufler gibt der Steuerberater den Tipp, die Rechtsform zu überdenken. “Wenn Freiberufler sich für eine gemeinsame Berufsausübung entscheiden, ist das in der Regel die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, GbR.” Allerdings geht damit ein erhebliches persönliches Haftungsrisiko der Gesellschafter einher. “Sie stehen mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.” Eine Partnerschaftsgesellschaft, PartG, bietet laut Latzel zumindest Schutz vor einer Haftung für Berufsfehler von Kollegen sowie die Möglichkeit einer vertraglichen Haftungsbeschränkung. Eine GmbH schützt noch umfassender vor persönlicher Inanspruchnahme, sie ist jedoch auch mit höheren Gründungs- und laufenden Kosten verbunden. Außerdem, so der Steuerexperte, fallen Gewerbesteuer und Beiträge für die IHK an.

Holger Latzel führt für Freiberufler eine vom Gesetzgeber im Jahr 2013 eingeführte Unterform der PartG ins Feld: die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, PartGmbB. “Hier hält sich der Gründungsaufwand in Grenzen”, so der Fachmann. Eine Berufshaftpflichtversicherung sei abzuschließen, ein Mindestkapital werde hingegen nicht benötigt. Die Buchhaltungskosten können niedrig gehalten werden, weder Ge-werbesteuer noch IHK-Beiträge fallen an. Der Haftungsrahmen in der PartGmbB ist laut Latzel weitaus vorteilhafter für die Gesellschafter als in der GbR, und er geht auch über den der PartG hinaus.

Unter dem Strich: Welche Rechtsform im konkreten Fall am besten geeignet ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Ein Steuerberater sollte auf jeden Fall hinzugezogen werden, wenn ein Rechtsformwechsel gewünscht ist. Steuerrechtliche Faktoren sind oft das entscheidende Kriterium, in welche Richtung sich dieser Prozess entwickelt. Holger Latzel: “Man sollte nur eines vermeiden: an einer Rechtsform hängen, nur weil das immer schon so gewesen ist im Unternehmen.” Mittelständler, die an diese Fragestellung offen herantreten, sind am Ende flexibler, strategisch ausgerichteter und erfolgreicher unterwegs.

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