Privaten Verkauf von Tickets versteuern

Der private Verkauf von Fußball-Tickets ist zu versteuern.Ticket-Handel gilt als Spekulation.

Corona wird daran nichts ändern: Für den Stadtionbesuch von herausragenden Fußball-Begegnungen hat sich auf privater Ebene ein schwunghafter Handel mit Tickets herausgebildet. Am Niederrhein und auch in Kempen hat sich dieser Handel seit den glorreichen 70er Jahren der Fohlen sprunghaft entwickelt. Für Top-Spiele versuchen viele, über andere Kanäle als die Vorverkaufsstelle im Borussia-Park an Eintrittskarten zu kommen. Viele handeln auch regelrecht mit den Tickets auf den einschlägigen digitalen Börsen. Das gilt für Bundesligaspiele, aber auch für Pokalbegegnungen oder Champions-League-Partien, und zwar über den Borussia-Park hinaus: Schalke, Dortmund, Leverkusen, Köln sind hochrangige interessante Clubs, wohin sich für viele Fans ein Stadionbesuch lohnt und erstrebenswert ist. Spätestens nach Abflauen der jetzigen vierten Welle sind wieder 50.000 Zuschauer*innen und mehr in den Arenen.

Ticket-Handel gilt als Spekulation

Deshalb der Tipp von Latzel Steuerberater: Wer Eintrittskarten für ein Fußballspiel privat weiterverkauft, erzielt damit steuerpflichtige sonstige Einkünfte. Das Finanzamt verdient also an dem Geschäft mit.  Hierzu ein aktuelles Beispiel, das den Bundesfinanzhof beschäftigt hat: Ein Fußballfan hat zwei Billetts für ein Champions-League-Spiel zum Preis von 330 Euro zugelost bekommen. Er verkaufte die Karten über eine Online-Plattform für knapp 3000 Euro. Das oberste Finanzgericht stufte das Geschäft nicht als Gegenstand des täglichen Gebrauchs ein, solche sind nämlich steuerfrei. Tickets für ein Top-Spiel enthalten hingegen ein deutliches Potenzial auf Wertsteigerung und stellen damit ein Spekulationsobjekt dar.

Ticket-Händler werden meist vom Fiskus entdeckt

Wer so etwas zweimal oder sogar noch häufiger praktiziert, dem droht aus Behördensicht sogar eine Einstufung als Gewerbetreibender. Wer wiederholt Tickets auf Online-Plattformen verkauft, erzielt nach Dafürhalten der Finanzverwaltung damit Einkünfte aus gewerblicher Veräußerung. Je nach Umfang der erzielten Gewinne zahlen Gewerbetreibende neben der Einkommensteuer auch noch Umsatz- und Gewerbesteuer. Unentdeckt bleibt hier kaum jemand: Steuerfahnder durchforsten gezielt Plattformen wie Ebay oder Amazon nach Ticket-Händlern.

 

Zum Beitrag im Magazin „Erlebe Kempen“

 

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