Digitaler Nachlass

Der digitale Nachlass ist aus rechtlicher Sicht gleich zu behandeln wie das analoge Erbe.    

Erben erhalten umfassenden Zugriff auf Nutzerkonten und digitale Inhalte. Wer dies nicht wünscht, muss von sich aus aktiv werden. Darauf weist Latzel Steuerberater hin. Wer sein Testament macht, sollte mithin auch den digitalen Nachlass im Blick führen und regeln, wie die Erben damit umgehen dürfen. Sonst ist Streit vorprogrammiert. Oder ein mittelständisches Unternehmen ist in seiner Existenz gefährdet, wenn der digitale Nachlass nicht geregelt ist und der Netzwerkbetreiber wichtige Firmendaten aufgrund von Todesfall löscht. Nutzerkonten sollten an einem sicheren Ort hinterlegt, eine Vertrauensperson eingeweiht sein.

Nachzulesen in der März-Ausgabe 2019 von KempenKompakt, siehe Download. 

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