Ferienjobs

Wer in den Ferien jobt, arbeitet in aller Regel sozialversicherungsfrei – hat also keine Abzüge. 

Am 15. Juli fanden die Sommerferien an. Nicht alle Schüler*innen relaxen dann die vollen sechs Wochen. Viele verdienen sich etwas dazu – das Handy, der Trip zur See, das Mofa oder die chice Hilfigerjacke müssen schließlich finanziert werden. Nicht alles können und wollen die Eltern bezahlen. Zeitungen zustellen, auf dem Bau arbeiten, im Getränkemarkt Flaschen sortieren, bei der Ernte aushelfen, als Kellner*in servieren, am Fließband stehen – die Möglichkeiten sind vielfältig.

Bis zu drei Monate steuerfrei arbeiten gehen

Doch was ist mit der Sozialversicherung? Hurra, Schüler und Studenten können in den Ferien im Rahmen eines kurzfristigen  Beschäftigungsverhältnisses unbegrenzt Geld verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung ist, dass die Dauer des Ferienjobs bei einer Arbeitswoche von mindestens fünf Tagen höchstens drei Monate beträgt. Bei einer Arbeitswoche unter fünf Tagen dürfen 70 Arbeitstage nicht überschritten werden.

Eine geringfügige Beschäftigung liegt jedoch nicht mehr vor, wenn diese berufsmäßig ausgeübt wird und der Lohn 450 Euro im Monat übersteigt. Wird die Beschäftigung in einem Kalenderjahr über diesen kurzen Zeitraum hinaus fortgesetzt und ein Arbeitsentgelt von bis zu 450 Euro im Monat gezahlt, sind die Vorschriften für Minijobs anzuwenden. Mein Tipp an Jugendliche: Geht ein paar Wochen arbeiten, euer Einsatz wird ordentlich – das heißt ohne Abzüge – belohnt.

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