04 Okt Homeoffice absetzen
So lohnt sich Heimarbeit mit Blick auf die Steuer.
Mittels Homeoffice-Pauschale lässt sich die Heimarbeit problemlos von der Steuer absetzen. Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn das Homeoffice den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Ferner muss hierfür ein abgeschlossener Raum bestehen, der zu mindestens 90 Prozent für berufliche Zwecke genutzt wird. Soll eine aufwändige Ermittlung der tatsächlichen Kosten vermieden werden, kann eine Jahrespauschale in Höhe von 1260 € abgezogen werden.
Liegt kein abgeschlossener Raum vor oder sollen die Kosten für das Homeoffice pauschal bewertet werden, können täglich 6 € oder maximal 1260 € im Jahr als Werbungskosten angesetzt werden (Tagespauschale). Zuvor war die Homeoffice-Pauschale auf maximal 600 € im Jahr begrenzt. Die 6 € können lediglich einmal pro Tag geltend gemacht werden, falls jemand mehreren Jobs nachgeht. Unter dem Strich profitieren diejenigen von der Homeoffice-Pauschale, die kein eigenes Arbeitszimmer besitzen.
Steht dem Steuerpflichtigen beim Arbeitgeber dauerhaft kein Arbeitsplatz zur Verfügung, kann die Tagespauschale auch dann als Werbungskosten angesetzt werden, wenn am selben Tag eine Fahrt zur 1. Betriebsstätte durchgeführt wurde und zusätzlich von zu Hause aus gearbeitet wurde. In diesen Fällen kann auch die Fahrt zur 1. Betriebsstätte nach den Regelungen der Entfernungspauschale angesetzt werden. Mit der Pauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die im Zusammenhang mit der Arbeit von zu Hause aus stehen. Arbeitsmittel sowie Internet- und Telekommunikationsaufwendungen können zusätzlich berücksichtigt werden.
Zur Kolumne in „erlebe Kempen“
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