Sanierungskosten absetzen

Neue Heizung, Fassade gedämmt, Fenster isoliert – Hausbesitzer können die Kosten hierfür absetzen.  

Energetische Sanierungsmaßnahmen wie Heizung, Fassaden- und Dachdämmung sowie Erneuerung der Fenster oder Haustür sind für private Hausbesitzer von der Steuer absetzbar. Dieser Steuerbonus ist im Einkommensteuergesetz geregelt und gilt nun für zehn Jahre, also bis Ende 2029. „Voraussetzungen sind, dass das Haus oder die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, keine sonstigen Förderprogramme in Anspruch genommen worden sind und die Arbeiten durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden“, berichtet Steuerberater Holger Latzel. Das Fachunternehmen muss die energetische Maßnahme bescheinigen. Insgesamt ist der Steuerbonus damit eine Alternative für alle, die keine KfW- oder BAFA-Förderung in Anspruch nehmen wollen.

In dem Kalenderjahr, in dem die Sanierungsarbeiten beendet werden, können die Kosten laut Latzel Steuerberater erstmals abgesetzt werden. Die Einkommensteuer wird im ersten und zweiten Kalenderjahr um je sieben Prozent der Sanierungskosten ermäßigt – maximal um je 14.000 Euro. Im dritten Kalenderjahr können Eigentümer nochmal sechs Prozent ihrer Sanierungskosten geltend machen – maximal 12.000 Euro. Insgesamt ist für jedes Haus bzw. jede Wohnung eine Förderung in Höhe von 20 Prozent der Sanierungskosten möglich – maximal können nach Information von Holger Latzel innerhalb von drei Jahren 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden.

Der dazu gehörige Artikel im Magazin KempenKompakt, August-Ausgabe, im Download: 

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