Der Steuerberater als Beirat

Insbesondere für mittelständische Unternehmen ist ein beratendes Gremium wichtig. Externe Kompetenz ist meist segensreich. 

Ein Steuerberater als Beirat im mittelständischen Unternehmen – das empfiehlt Holger Latzel. Der Inhaber der gleichnamigen Kempener Beratungskanzlei nennt ein ganzes Bündel an Vorteilen, die eine solche Einrichtung mit einem Fachmann oder eine Fachfrau, die nicht dem Betrieb angehört, mit sich bringt. “Mit einem Beirat installieren Sie Fachwissen und Wohlwollen zu Gunsten Ihres Unternehmens, vermeiden Fehlentscheidungen, stärken und sichern die Existenz des Unternehmens – auch im Notfall und planen Nachfolgeregelungen effizient und erfolgreich”, so Latzel, der auch Wirtschafts-Mediator ist.

Zur heterogenen Zusammensetzung eines Beirates gehört nach Überzeugung von Holger Latzel auch ein Steuerberater. Dessen vielfältige Erfahrungen und Kenntnisse sind für das Unternehmen nutzbar zu machen. Ein Steuerberater kann grundsätzlich auch Beiratsmitglied eines Unternehmens sein und zusätzlich das Unternehmen steuerlich beraten. Eine Interessenskollision ist nicht gegeben – im Gegenteil: Zu den Vorteilen zählen laut Latzel die Detailkenntnisse des Unternehmens, der Gesellschafts- und auch der Familienverhältnisse. “Außerdem hat der Steuerberater eine Vielzahl von Informationen an der Hand, die nicht in den Akten dokumentiert sind.”

Dem Beirat werden in der Praxis häufig neben der Beratung auch Kontrollaufgaben sowie die Nachfolgesicherung übertragen. Latzel: “Viele Mittelständler haben das Problem, dass kompetente Gesprächspartner fehlen.” Zudem führen die Komplexität der unternehmerischen Prozesse sowie der permanente Preis- und Kostendruck und die Einbindung in das Tagesgeschäft zu erheblichen zeitlichen Belastungen. “Das kann dazu führen, dass die strategische Ausrichtung des Unternehmens vernachlässig wird. Hier können externe Beiräte mit hohem Fachwissen zur Optimierung der Entscheidungsprozesse beitragen.”

Die Industrie- und Handelskammer empfiehlt Mittelständlern unbedingt, einen Beirat zu bilden und externe Kompetenz reinzunehmen. Der Beirat, so die Begründung, wirke in jedem Fall ausgleichend und beratend und sichere wichtige Unternehmensentscheidungen ab. Ein externes Mitglied wie ein Steuerberater kann, so die Kammer, bei vorschnellen oder emotional motivierten Entscheidungen “versachlichend wirken”.

Wie groß sollte der Beirat sein? “Das hängt immer von der Größe des Betriebs ab”, sagt Holger Latzel. Als Hausnummer sind drei bis fünf Mitglieder eine gute Zahl. Aber, so Latzel, für kleinere Unternehmen ist nicht unbedingt die Einrichtung eines mehrköpfigen Beirates notwendig. Ein erfahrener Coach wie der Steuerberater kann auch ohne Erstellung einer formellen Beiratsordnung tätig werden und mit dem Unternehmer anstehende Entscheidungen diskutieren. Das Institut für Mittelstandsforschung kommt in einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass erfolgreiche Unternehmen häufiger einen Beirat haben als weniger erfolgreiche.

Steuerberater Latzel weiß aus seiner langjährigen Erfahrung insbesondere mit kleineren und mittleren Betrieben, dass der Chef einen “geistigen Sparringspartner” braucht, der eine andere Sicht der Dinge einbringt, Veränderungen anmahnt oder die Firmenleitung in wichtigen Entscheidungen bestärkt. Ob Bilanz- oder Finanzfragen, Personalpolitik, Investitionsplanung, Marketing, Qualitätsmanagement, Programmgestaltung und langfristige Unternehmensführung – der Steuerberater als Beiratsmitglied kann zu all diesen Themen beratend zur Seite stehen. “Oder”, so Holger Latzel, “der Steuerberater ist Moderator der Beiratssitzungen, weil er emotional am wenigsten befangen ist und Spannungen abbauen kann.” Aber auch, wenn es um die Gewährung von Krediten geht oder eine Krise das Unternehmens durchschüttelt, kann ein Beirat mit externem Fachwissen segensreich für die Zukunft des Unternehmens sein. “Banken vertrauen Unternehmen, die einen Beirat haben.”

Last but not least: Die Vergütung für den externen Beirat stellt eine Aufwandsentschädigung dar und bietet keinesfalls ausschließlich wirtschaftlichen Anreiz. Holger Latzel: “Wichtiger ist vielmehr, die Wertschätzung der Beiratstätigkeit zu dokumentieren und damit die Professionalität des Beirates durch eine angemessene Vergütung zu unterstreichen.”

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