15 Jun Februar 2020
- Steuerliche Neuregelungen für Arbeitnehmer ab 2020
- Steuerliche Behandlung von Arbeitszeitkonten bei Gesellschafter-Geschäftsführern
- Aufwendungen der Erstausbildung sind keine Werbungskosten
- Vorläufigkeitsvermerk nach Soli-Musterklage – Steuerzahler müssen keine Einsprüche mehr einlegen
- Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten von Arbeitnehmern ab 2020
- Ab 2020 wesentliche Änderungen für Arbeitgeber durch das Bürokratieentlastungsgesetz III
- Dreijährige Renovierungsphase – keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
- „Crowdworker“ ist kein Angestellter
- Entgeltfortzahlung auch bei weiterem Krankheitsfall auf sechs Wochen beschränkt
- Höheres Elterngeld bei monatlichen Umsatzbeteiligungen
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