Corona-Soforthilfe I

Wissenswertes in Zeiten der Corona-Epidemie.  

 

Jeder von uns hat einen Menschen im Umfeld, der entweder über 60 Jahre alt ist, an einer Krankheit leidet oder aktuell ein schlechtes Immunsystem hat. Die Gesundheit von Familie, Freunden, Mandanten und Team ist Latzel Steuerberater sehr wichtig. Daher haben wir uns entschlossen, unseren Kanzleibetrieb bis 19.04.2020 zu verändern und keine persönlichen Termine wahrzunehmen. So schützen wir nicht nur Sie, unser Team und unsere Familien, sondern können auch aktiv die weitere Verbreitung verhindern.

Das Team Latzel ist erreichbar

Unser Kanzlei-Team ist  sowohl in der Kanzlei, aber auch im Home Office tätig und für Sie telefonisch sowie per E-Mail – wie gewohnt – erreichbar. Um lückenlose Weiterarbeit zu gewährleisten, nutzen Sie bitte alle digitalen Tools, wie Unternehmen online, meineSteuern, E-Mail, etc. Gerne erklären wir Ihnen telefonisch die Nutzung und helfen Ihnen beim Start. Sollten Sie Unterlagen in Papier einreichen wollen, stimmen Sie die Vorgehensweise bitte vorab mit Ihrem Sachbearbeiter ab.

Mitarbeiter und Betrieb 

Für Ihren Betrieb gilt zunächst: Ein Einnahmeausfall ist bisher nicht abgedeckt. Nur wenn Ihr Betrieb direkt betroffen und aufgrund einer amtlichen Verfügung vorübergehend geschlossen wird, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Wichtig: Es muss sich um eine offizielle Quarantäne handeln. Wenn möglich und notwendig, sollten Sie die Mitarbeiter in Urlaub schicken oder sich krank melden lassen.

Wann wird Kurzarbeitergeld gewährt?

Für Kurzarbeit müssen die Mitarbeiter zustimmen. Zur gegenwärtigen Diskussion über die Möglichkeiten von Kurzarbeit sind Mythos und Wirklichkeit zu unterscheiden. Die Politik hat erleichterte Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld vereinbart. Damit soll die Gewähr geschaffen werden, dass durch die Corona-Krise kein Unternehmen in Deutschland in die Insolvenz gerät und ein Arbeitsplatzverlust vermieden wird. Die Bundesregierung will die Maßnahmen in der ersten Aprilhälfte 2020 in Kraft setzen. In Anbetracht der begrenzten Dauer des Kurzarbeitergeldbezugs (max. zwölf Monate) kann es für Betriebe von Vorteil sein, den durch das Corona-Virus bedingten Arbeitsausfall zunächst durch innerbetriebliche Maßnahmen (z. B. Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, Fort- und Weiterbildungen, Betriebsurlaub, Abbau von Überstunden) abzufangen und erst Mitte April 2020 einen Antrag auf Gewährungen von Kurzarbeitergeld zu stellen.

Bank und Liquidität

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) besteht die Möglichkeit, kurzfristige Liquiditätshilfen zu einem Zinssatz von derzeit 1 % p.a. zu erhalten. Sie müssen sich hierzu mit Ihrer Hausbank in Verbindung setzen. Wir unterstützen Sie bei einer Antragstellung. Sollte Ihre Hausbank Bedenken bei der Finanzierung haben, so können die Hausbanken bei Bedarf auch auf das Bürgschafts-Instrumentarium zurückgreifen und somit ihr eigenes Haftungsrisiko minimieren. Es darf sich nicht um Sanierungsfälle oder Unternehmen in Schwierigkeiten handeln.

Steuern und Finanzamt

Die Finanzbehörden wurden aufgefordert, ihren Beitrag zu einer Milderung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch den Coronavirus zu leisten. So wird den Finanzbehörden erleichtert, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren. Wir können die Stundung bereits festgesetzter Steuern beantragen. Wenn Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, wird bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und  Säumniszuschläge verzichtet. Sollte dies drohen, so können wir frühzeitig eine Stundung beantragen. Die Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen, werden erleichtert. Wir können daher für Sie Reduzierungen der laufenden Steuervorauszahlungen beantragen. Dies betrifft jedoch im Regelfall nicht fällige Umsatzsteuervorauszahlungen. Im Einzelfall können diese aber mit einbezogen werden.

Regierung stellt Unterstützung in Aussicht

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Unternehmen zu helfen, die durch die Corona-Herausforderung geschädigt werden – also praktisch alle. Es soll ein milliardenschweres Schutzschild aufgebaut werden. Allerdings weiß zurzeit keiner genau, wie das aussehen soll. Wir werden uns auch hier für unsere Mandanten stark machen, dass eine finanzielle Unterstützung erfolgt.

Die wichtigsten Kontakte und Adressen finden Sie hier:  

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