E-Rechnung

Die Papierrechnung ist ein aussterbendes Modell.  

Sicherer, einfacher, kostengünstiger – diese drei Vorteile sollten es mit sich bringen, Rechnungen nur noch elektronisch zu verschicken. Darauf weist Latzel Steuerberater hin. „Im digitalen Zeitalter sollten sich auch Mittelständler mit diesem Modell beschäftigen“, rät Kanzlei-Inhaber Holger Latzel. Versand, Empfang und Verarbeitung der Rechnungen in einem „digitalen Guss“ vereinfachen die Abläufe im Büro deutlich und schaffen Freiräume für sonstige unternehmerische Herausforderungen.

Latzel Steuerberater bietet hierfür das Format „Unternehmen online“ an. Diese Software, die von der DATEV aufgelegt ist, macht es dem Unternehmer leicht, sich in die Welt der digitalen Buchführung hinein zu begeben. Latzel Steuerberater hat seine Mandanten bereits konsequent in diese professionelle Art der Rechnungsführung eingeführt und begleitet sie auf diesem Weg.

Ein weiteres Argument, warum es Sinn macht, die Rechnungswesen-Systeme auf digital umzurüsten: Wer Waren oder Dienstleistungen an Bundesbehörden liefert, ist gezwungen, nur noch mit E-Rechnungen zu operieren. „Früher oder später werden auch die Behörden darunter, Verbände, Vereine und Unternehmenzu dieser Praxis übergehen“, sagt Holger Latzel. Deshalb: Spätestens jetzt sollten sich Unternehmer ernsthaft überlegen, den Schritt in die digitale Buchführung zu wagen.

EU hat einheitliches Rechnungsformat geschaffen

Hintergrund: Die EU hat mit einer 2014 in Kraft getretenen Richtlinie die Grundlage für ein einheitliches Rechnungsformat in den öffentlichen Verwaltungen geschaffen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die öffentlichen Auftraggeber E-Rechnungen empfangen und verarbeiten, die der europäischen Norm für die elektronische Rechnung entsprechen. Die E-Rechnungs-Verordnung des Bundes verpflichtet Rechnungssteller, Rechnungen an Bundesbehörden ab 1000 Euro in elektronischer Form einzureichen.

Latzel Steuerberater – mit dem Gütesiegel „Digitale Kanzlei“ ausgestattet – weist auf die Vorteile der DATEV-Software hin. „Anwender können E-Rechnungen darüber mit einem Klick versenden“, so Holger Latzel. Die DATEVProgramme stellen dem Empfänger die strukturierten Daten automatisch im benötigten Format zur Verfügung. Der Absender schickt die elektronische Rechnung über eine gesicherte Verbindung an das DATEV-Rechenzentrum. DATEV übernimmt anschließend den Weiterversand an den Geschäftspartner. Das Original der Rechnung lässt sich dann archivieren.

Noch ein Hinweis von Latzel Steuerberater: Ausschließlich eine PDF-Datei als reines Belegbild im Anhang einer Mail gilt nicht als elektronische Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie.

  

Keine Kommentare

Sorry, du kannst keine Kommentare mehr schreiben.