Fernpendler im Fokus

Die Entfernungspauschale für Fernpendler wird ab 2021 erhöht.  

Sie fahren mit dem Auto von Kempen nach Mülheim an der Ruhr zum Betrieb? Dann bekommen Sie ab 2021 mehr Geld. Die Entfernungspauschale wird erhöht. Das kommt Fernpendlern zugute, die einen längeren Weg zur Arbeitsstätte haben – also mehr als 20 Kilometer pro Fahrt.

Der Gesetzgeber schafft dadurch einen Ausgleich für die Erhöhung der Benzinpreise im Rahmen des Klimaschutzprogramms. Wer mit dem PKW den Weg zur Arbeit zurücklegt, zahlt zwangsläufig mehr und kann sich kurzfristig nicht auf die höheren Kraftstoffpreise umstellen. Deshalb gibt es in Kürze für Fernpendler mehr Geld vom Staat.

Bleiben wir bei dem oben genannten Beispiel Kempen-Mülheim/Ruhr. Ein Unternehmer, der an 220 Tagen im Jahr die Entfernungspauschale geltend macht, hat demnach am Ende des Jahres rund 220 Euro mehr im Portmonee. Bislang ergibt der Gesamtbetrag gut 2640 Euro im Jahr, ab 2021 sind es gut 2860 Euro. Das teilt sich konkret so auf: für die ersten 20 Kilometer sind es nach wie vor 30 Cent pro Kilometer, für die verbleibenden 20 Kilometer gibt es künftig 35 Cent pro Kilometer. Von 2024 bis 2026 geht das sogar hoch auf 38 Cent.

Achtung: ab 2027 schraubt das Finanzamt die Pauschale wieder zurück auf 30 Cent. Fernpendler sollten den Steuervorteil also für die nächsten sechs Jahre in Anspruch nehmen. Konkret fragen Sie Ihren Steuerberater!

Der Artikel in KempenKompakt: 

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