Immobilien-Verkauf

Miet-Erlöse kurz vor dem Immobilien-Verkauf sind nicht mehr steuerpflichtig.  

Beim Immobilien-Verkauf ist wichtig, sich beim Steuerberater zu erkunden. Mitunter gibt es Fallstricke oder neue Gesetzeslagen, die die Betroffenen vermeiden bzw. für sich nutzen sollten.
Ein Beispiel hierfür ist die Versteuerung von Miet-Erlösen im Verkaufsfall. Um ein Beispiel zu nennen. Ein Paar hat eine Eigentumswohnung gekauft und trennt sich nach einigen Jahren. Beide haben mittlerweile eine neue Bleibe. Die Wohnung wird erst einmal vermietet. Nach anderthalb Jahren verkauft das Paar die Wohnung an die Mieter, die sich dort sehr wohl fühlen. Eine Win-Win-Situation für beide Parteien.

Wann ist der Immobilien-Verkauf steuerfrei?

Als anschließend ein Brief vom Finanzamt ins Haus flattert, dass das Paar den erzielten Miet-Erlös versteuern muss, herrscht allgemeine Verwunderung. Laut Finanzbehörde kann eine Immobilie nur dann steuerfrei verkauft werden, wenn das Paar bis zuletzt auch darin gewohnt hätte. So war bis vor kurzem die Rechtslage. Dem ist aber nach neuster Rechtssprechnung nicht mehr so. In einem Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof mit Sitz in München befunden, dass der Miet-Erlös steuerfrei bleibt, wenn eine Immobilie über einen längeren Zeitraum selbst bewohnt und kurz vor Verkauf vermietet wird.

Zwischenvermietung nicht mehr steuerschädlich

Eine kurzfristige Zwischenvermietung wirkt sich nicht mehr steuernachteilig für den Verkäufer aus. In solchen Fällen müssen Verkäufer also nicht mehr befürchten, dass sich der Staat einen Teil des Mietkuchens nimmt.

Der dazu gehörige Artikel im Magazin KempenKompakt, Juni-Ausgabe, im Download: 

 

 

Keine Kommentare

Sorry, du kannst keine Kommentare mehr schreiben.