Konjunkturpaket

Das Konjunkturpaket bietet Chancen für KMU und Familien.  

Die Kinderbonus, E-Auto-Prämie, Senkung der Mehrwertsteuer – die Liste an Hilfen für Verbraucher und Unternehmen ist lang. 57 Punkte umfasst das größte Konjunkturpaket in der deutschen Geschichte. Latzel Steuerberater gibt hier einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen.

An erster Stelle nennt Kanzlei-Inhaber Holger Latzel die Überbrückungshilfen für Unternehmen. „Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Umsatzeinbrüche haben, sollen einen nicht rückzahlbaren Betriebskostenzuschuss erhalten“, sagt Latzel, der in seinem Mandantenkreis viele mittelständische und familiengeführte Unternehmen berät.

Antragsberechtigt, so Latzel, sind Unternehmen aller Branchen. Voraussetzung ist, dass die Umsätze Corona-bedingt im April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und die Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern werden. Wichtig ist, dass der Steuerberater die geltend gemachten Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten prüft und bestätigt. Anträge müssen bis 31.8.2020 gestellt werden. Eines von mehreren Rechenmodellen: Bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber dem Vorjahresmonat werden. bis zu 50 % der fixen Betriebskosten erstattet.

Holger Latzel: „Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate.“ Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9000 Euro, bei Unternehmen bis zehn Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.

In aller Munde, so Latzel, ist die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % von Juli bis einschließlich Dezember 2020. Diese Maßnahme sieht Latzel eher kritisch: „Es bleibt abzuwarten, ob es hierdurch zum Jahreswechsel nicht zu Konsumrückgängen kommt.“ Außerdem bedeutet es für viele Händler einen erheblichen Aufwand, zumal sie die Umzeichnung der Artikel im Januar wieder ändern müssen.

Als „familienfreundlich“ bezeichnet Latzel den Baustein Kinderbonus im Konjunkturpaket: Ein einmaliger Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind wird mit steuerlichem Kinderfreibetrag verrechnet. Der Betrag wird mit dem Kindergeld ausgezahlt, muss aber versteuert werden. „Durch den Bonus werden Familien entlastet, die aufgrund des Lockdowns höhere Kosten haben, zum Beispiel für die Kinderbetreuung“, berichtet Holger Latzel.

Betriebe mit Auszubildenden werden gefördert

Gerafft sechs weitere Elemente des Konjunkturpakets, von denen Verbraucher und Unternehmer profitieren und sich aus der Krise heraus erholen können:
– Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bei maximal 40 % stabilisiert werden.
Einfuhrumsatzsteuer: Verschiebung der Fälligkeit auf den 26. des Folgemonats.
Verlustrücktrag wird für 2020 und 2021 auf 5 Mio. bzw. bei Zusammenveranlagung 10 Mio. erweitert und schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht.
Insolvenz: Im Bereich der Unternehmens-Insolvenzen soll ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren eingeführt werden. Natürliche Personen sollen sich innerhalb von drei Jahren entschulden können.
– Kleine und mittlere Unternehmen KMU: Betriebe mit Auszubildenden werden gefördert. Sie bekommen zum Beispiel eine Prämie für Azubi-Verträge.
PKW-Steuer wird mehr an CO₂-Emissionen ausgerichtet, Elektrofahrzeuge werden stärker gefördert.

Zum Eckpunktepapier des Konjunkturpakets: https://4h.net/MjG3O

 

 

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