Steuererklärung: Fristen beachten

Wer zu spät abgibt, dem drohen Verspätungszuschläge.

Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgegeben haben? Grundsätzlich ist die Steuererklärung bei bestehender Abgabeverpflichtung bis 31.07. des Folgejahres abzugeben. Aufgrund von Corona sind die Fristen 2021 bis 2023 verlängert worden. Blicken wir ins kommende Jahr, dann muss die Erklärung für den Besteuerungszeitraum 2022 bis zum 2. Oktober 2023 beim Finanzamt sein.

Wer zu spät abgibt, dem drohen Verspätungszuschläge. Das Finanzamt ist verpflichtet, bei Steuerpflichtigen einen Verspätungszuschlag zu erheben, wenn die Steuererklärung deutlich zu spät eingeht. Die Höhe des Zuschlags ist gesetzlich geregelt: Je angefangener Monat der Verspätung 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens 25 € je angefangener Monat.

Wenn die Frist kritisch wird, empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu beauftragen, da diese eine längere Frist haben. Wenn Steuerpflichtige professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, haben sie bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres Zeit für ihre Steuererklärung.

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