Sonnige Aussichten vom Dach

Wer nachhaltig auf Sonnenenergie setzt, wird ab 2023 steuerlich entlastet.

Die explodierenden Energiekosten stürzen Familien und auch Unternehmer in finanzielle Nöte. Der Staat hat deshalb ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Betreiber kleinerer Photovoltaik-Anlagen entlastet. Wer auf Sonnenenergie setzt, wird ab 2023 sowohl bei der Ertrags- als auch bei der Umsatzsteuer entlastet.

Gesetzes-Novelle fördert erneuerbare Energiequellen

„Steuerliche Verbesserungen für Solarzellen auf dem heimischen Dach sollen den Ausbau von Stromspeichern beschleunigen“, berichtet Holger Latzel, Inhaber der Kempener Beratungskanzlei Latzel Steuerberater. Konsequent ist der Staat auch, was fiskalische und bürokratische Hürden betrifft: Bei Installation und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen werden die Barrieren abgebaut.

Weniger Bürokratie

Konkret bedeutet das: Einnahmen aus PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bis 30 Kilowatt-Peak werden bis zu 15 Kilowatt-Peak von der Ertragssteuer befreit. Bei der Anschaffung einer Solar-Anlage entfällt unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich die Umsatzsteuer, so Latzel Steuerberater. „Null Umsatzsteuer geht einher mit weniger Bürokratie.“

Ob sich eine PV-Anlage nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch lohnt, hängt von vielen Faktoren ab – unter anderem vom Stromverbrauch und von der Beschaffenheit des Dachs bzw. Lage des Hauses. In jedem Fall, rät Holger Latzel, sollte ein Steuerberater zu Rate gezogen werden.

Zum Beitrag in „erlebe Kempen“

 

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