Corona-Soforthilfe II

25 Milliarden € – Landesregierung NRW sagt Rettungsschirm zu.  

 

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen setzen auf Antrag die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen bis auf Null fest. Darauf weist Latzel Steuerberater aktuell hin. Um eine schnelle Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten, empfiehlt das NRW-Finanzministerium diesen Unternehmern die Verwendung des bekannten Vordrucks „Antrag auf Dauerfristverlängerung – Anmeldung der Sondervorauszahlung“ (USt 1 H). Der Antrag kann dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden.

Ergebnis für krisenbetroffene Unternehmen

Wirtschaftlich handelt es sich hier um ein zinsloses Darlehen von jetzt bis Anfang 2021. Natürlich ist dann wieder eine korrekt berechnete Vorauszahlung fällig. „Bitte bedenken, dass Sie bis dahin wieder für hinreichende Liquidität sorgen müssen“, sagt Steuerberater Holger Latzel. Die zuvor berechnete Sondervorauszahlung wird ja dann auch nicht mit der Dezemberschuld verrechnet.  Latzel Steuerberater prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und wird umgehend einen entsprechenden Antrag für die Mandanten stellen.

Steuerliche Maßnahmen

Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschafts- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zugunsten der Steuerpflichtigen weitestmöglich aus. Für die entsprechenden Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung. Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bis auf Weiteres abgesehen. Säumniszuschläge werden erlassen.

  • Steuerstundungen
  • Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen werden auf Antrag auf Null herabgesetzt. Damit werden den Unternehmen Mittel im Umfang von mehr als 4 Milliarden Euro sofort zur Verfügung gestellt. Hierdurch werden für weite Teile der NRW-Wirtschaft Liquiditätsverstärkungen in Milliardenhöhe gewährt.


Hilfspaket der Landesregierung

Der Bürgschaftsrahmen wird massiv erhöht – sowohl für das Landesbürgschaftsprogramm als auch für die Bürgschaftsbank NRW, sobald die EU-Kommission dies zulässt. Der Rahmen für Landesbürgschaften wird von 900 Millionen Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Anträge auf die Gewährung von Landesbürgschaften werden innerhalb von einer Woche bearbeitet. Der Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmen für die Bürgschaftsbank NRW wird von 100 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro erhöht. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2 ,5 Millionen Euro verdoppelt.

Die NRW.Bank hat die Bedingungen ihres Universalkredits attraktiver gestaltet und übernimmt nun schon ab dem ersten Euro bis zu 80 Prozent (statt bisher 50 Prozent) des Risikos. Ferner: Ergänzend zu dem angekündigten Bundeszuschussprogramm, das vor allem als Soforthilfe für Kleinunternehmen dringend benötigt wird, wird  die Landesregierung passgenau Landesmittel mit zuschussähnlichem Charakter dort bereitstellen, wo dies aufgrund von Besonderheiten in NRW erforderlich ist.

  

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