Steuerlast leichter

2024 hat Steuererleichterungen mit sich gebracht. Vom Mindestlohnanstieg profitieren u.a. die Mitarbeiter in der Hüttenindustrie.

Entgegen der landläufigen Meinung „alles wird teurer“ hat der Gesetzgeber für das neue Jahr hier und dort auch Steuererleichterungen auf den Weg gebracht. Darüber berichtet Latzel Steuerberater in der aktuellen Ausgabe des Kempener Magazins „erlebe Kempen“.

Als Beispiel führt Holger Latzel den Kinderfreibetrag an. Dieser Freibetrag, der das Existenzminimum des Kindes sichert, ist angehoben worden. Seit 2024 beträgt er für jeden Elternteil 3192 €, für beide Elternteile zusammen 6384 €. Zusätzlich gibt es für jeden Elternteil einen Freibetrag von 1464 € für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. In Summe liegt der Kinderfreibetrag demnach bei 9312 € für Paare und 4656 € für Alleinerziehende.

„Millionen Menschen in Deutschland profitieren ferner davon, dass der Mindeslohn angehoben worden ist“, betont Kanzlei-Inhaber Holger Latzel. Der Mindestlohn ist von 12 € auf 12,41 € brutto in der Stunde gestiegen. Für 2025 wird er voraussichtlich erneut angehoben auf 12,82 €. „Damit“, so Latzel Steuerberater, ist anno 2024 auch die Grenze für Minijobber gestiegen, und zwar von 520 € auf 538 €. Für Azubis gilt, dass die monatliche Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr 649 € beträgt. Zuvor lag sie bei 620 €.

Auch bei der Arbeitnehmer-Sparzulage, den Vorsorgeaufwendungen für das Alter sowie bei Wohnimmobilien hat der Gesetzgeber es gut gemeint mit den knapp 46 Millionen Steuerzahlern in Deutschland. Stichwort Wohnimmobilie: Seit diesem Jahr besteht für Besitzer einer selbst genutzten Wohnimmobilie die Möglichkeit, Guthaben aus Riester-Verträgen für den Einbau einer Wärmepumpe zu nutzen.

Zur Kolumne in „erlebe Kempen“

 

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