Flexible Teilzeitarbeit

Midi-Jobber dürfen bis zu 1300 € verdienen und werden steuerlich entlastet. Unternehmer profitieren.  

Viele Unternehmer*innen sind auf Teilzeitarbeiter*innen angewiesen. Dies gilt insbesondere in der jetzt beginnenden Sommerzeit. Die Firmenchefs planen die sogenannten Midi-Jobber nun ein. Ein neues Gesetz, das ab 1. Juli 2019 greift, bringt in dieses Arbeitsmodell mehr Flexibilität und Vorteile sowohl für Arbeitgeber*innen als auch für Arbeitnehmer*innen: Die für Midi-Jobber gültige Gleitzone – derzeit reicht sie von 450,01 bis 850 Euro Monatseinkommen – wird auf 1300 Euro ausgedehnt.

Die Gleitzone hat der Gesetzgeber 2003 eingeführt, um Arbeitnehmer*innen mit geringem Verdienst bei den für sie vergleichsweise hohen Sozialversicherungsbeträgen zu entlasten. Innerhalb der Gleitzone zahlen Beschäftigte nicht den vollen Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung, sondern einen reduzierten Beitragssatz. Diese Reduzierung wird mit steigendem Einkommen weniger und läuft künftig bei 1300 Euro aus. Im Vergleich zu einer Beschäftigung mit regulärem Sozialversicherungsbetrag bleibt dem Mitarbeiter mehr Netto vom Brutto.

Der Vorteil für Arbeitgeber*innen liegt darin, dass sie mit der gleichen Mitarbeiterzahl mehr Flexibilität haben und attraktiver für Teilzeitarbeiter werden. “Wie die Gleitzone am besten genutzt werden kann, das sollten Chefs mit ihrem Steuerberater besprechen”, rät Holger Latzel. Denn die Gleitzonen-Regelung ist nicht auf alle Mitarbeiter*innen anwendbar, die im genannten
Bereich verdienen. Latzel: “Nicht in die Gleitzone gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sonstigen Vereinbarungen über flexible Arbeitszeiten, deren Entgelt erst nach der Reduzierung in die Gleitzone fällt.”

Gleitzone gilt nicht für Auszubildende und Praktikanten Untersagt ist ferner Reduzieren, um von der Gleitzone zu profitieren. Ein Aufstocken bis auf Gleitzone ist hingegen möglich. Nicht anwendbar ist die Regelung auch für Auszubildende und Praktikant*innen. “Es gibt weitere Konstellationen, wo diese Regelung nicht greift”, betont Latzel und verweist auf ein Beratungsgespräch.

Und was ist mit Rentenansprüchen?, werden manche Arbeitnehmer fragen. Hier gilt: Die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers führen ab Juli 2019 nicht mehr zu geringeren Rentenansprüchen. “Der Rentenanspruch besteht ab dann auf das tatsächliche Entgelt.” Und noch ein Tipp: Chefs sollten genau darauf achten, ob beziehungsweise in
welcher Höhe eine Mitarbeiter*in mehrere Einkommen gemäß Gleitzonen-Regelung bezieht. Denn die Spanne “450,01 bis 1300 Euro” gilt in der Addition aller Entgelte des betreffenden Mitarbeiters.

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