Gründer entlastet

Jungunternehmer haben bei der Umsatzsteuer ein Bürokratiepfund weniger zu tragen. 

Existenzgründer klagen häufig über einen Wust an Bürokratie, den Vater Staat ihnen aufbürdet. Insbesondere die zahlreichen Angaben gegenüber dem Finanzamt kommen bei dem einen oder anderen Gründer gar nicht gut. Da kommt eine Gesetzesnovelle für 2021 offenbar genau richtig, die unnötige Bürokratie für Jungunternehmer aus dem Weg räumen will.

Konkret: Die generelle Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Neugründer wird seit 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt. Stattdessen ist im Gründungsjahr zur Ermittlung des Voranmeldungszeitraums die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend. Im Folgejahr kommt es auf die tatsächliche Steuer für das Gründungsjahr umgerechnet in eine Jahressteuer an. „Im Prinzip ein guter Schritt des Finanzministers. Allerdings ist die Novelle differenziert zu betrachten“, kommentiert Steuerberater Holger Latzel.

Latzel Steuerberater schaut zunächst in die Historie des Finanzgesetzes, das jetzt für fünf Jahre auf Eis gelegt und danach neu bewertet wird. 2002 hatte der Gesetzgeber die monatliche Voranmeldepflicht für Gründer eingeführt, um den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen. Diese Pflicht galt fortan für die ersten beiden Jahre. „Es muss aus meinem Steuerverständnis nach diesen fünf Jahren genau geprüft werden, ob es wieder gehäuft Fälle gegeben hat, in denen mit der Umsatzsteuer Schindluder getrieben worden ist“, sagt Holger Latzel. Andererseits, so der Kempener Finanzexperte, ist die Bürokratieentlastung gerade für Gründer ein schlagendes Argument.

Latzel rät Gründern zum vorausschauenden Handeln

Latzel Steuerberater ist weit davon entfernt, die nun ausgesetzte Verpflichtung für alle Zeiten außer Kraft zu setzen. „Die regelmäßige und zeitnahe Erfassung der Umsätze ist generell für Unternehmer wichtig, um sich strategisch aufzustellen und auf Brüche reagieren zu können, ohne dass das Unternehmen gefährdet wird.“ Diese vorausschauende Finanzpolitik im Zusammenspiel mit dem Finanzamt sei für Gründer noch weitaus wichtiger als für erfahrene Unternehmer. Aus Sicht des Kempener Steuerberaters würde demnach nichts dagegen sprechen, wenn Jungunternehmer sich die Verpflichtung auf freiwilliger Basis auferlegen – auch wenn der Gesetzgeber hier zunächst die Zügel locker lässt.

Latzel empfiehlt, frühzeitig einen Steuerexperten zu konsultieren. „Es gibt hier keinen Königsweg. Vielmehr muss individuell geprüft werden, wie das gegründete Unternehmen aufgestellt ist und welche Risiken finanztechnischer Natur auf den Gründer zukommen könnten.“

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