Weihnachtsfeier

Das betriebliche Prosit zum Christfest ist steuerlich absetzbar. Doch es gibt Tücken.    

Kann ich als Chef die Weihnachtsfeier steuerlich absetzen? Ja, aber der Teufel liegt im Detail. Es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, damit der – in der Regel hohe – Bewirtungsbeleg beim Fiskus akzeptiert wird. Ansonsten sagt der Gesetzgeber: nein, geldwerter Vorteil.

Der Arbeitgeber, der zur Weihnachtsfeier einlädt, muss drei Voraussetzungen erfüllen. Erstens: Die Kosten dürfen 110 Euro pro Mitarbeiter*in nicht überschreiten. Zweitens: Die Weihnachtsfeier darf höchstens die zweite Betriebsveranstaltung im Jahr sein. Drittens: Eingeladen sein müssen alle Mitarbeitenden einer Organisationseinheit, einer Abteilung, eines Standortes oder einer Filiale.

Netto 92,44 Euro pro Mitarbeiter*in

Achtung, in den 110 Euro pro Mitarbeiter*in sind nicht nur Speis und Trank zu rechnen, sondern auch Saalmiete, Personal, Künstler/DJ, Eventmanager sowie eigene Mitarbeiter*innen, die mit der Vorbereitung der Feier beauftragt waren. Und es gilt brutto. Netto darf die Weihnachtsfeier nur 92,44 Euro für jede/n Mitarbeiter*in kosten.

Erfüllt die Betriebsweihnachtsfeier eine der Bedingungen nicht zur steuerlichen Absetzbarkeit, dann eröffnet der Gesetzgeber einen Ausweg über die Lohnsteuer-Pauschalierung. Der Unternehmer muss in diesem Fall einen Lohnsteuersatz von 25 Prozent ansetzen. Aber auch hier sind Grenzen gesetzt. Etwa dann, wenn der Chef die Weihnachtsfeier nutzt, teure Geschenke zu überreichen.

 

Keine Kommentare

Sorry, du kannst keine Kommentare mehr schreiben.