Bildung ist frei

Fort- und Weiterbildung für die Belegschaft sollte im Interesse des Arbeitgebers liegen.    

Als Steuerberater, der viele mittelständische und familiengeführte Unternehmen betreut, verweist Latzel Steuerberater auf eine neue Steuerregelung, die ab 2020 gilt: Berufliche Fort- und Weiterbildungskosten werden rückwirkend ab 2019 steuerfrei. „Die Steuerbefreiung gilt für Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen, die überwiegend im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers vorgenommen werden“, berichtet Holger Latzel.

Steuernovelle wirkt auch Fachkräftemangel entgegen

Das ist mehr als eine nette Geste: In Zeiten von Fachkräftemangel ist eine solche Regelung ein zusätzlicher Anreiz für jeden Arbeitnehmer, dem Unternehmen die Stange zu halten bzw. sich für ein Unternehmen zu entscheiden, das auf Fort- und Weiterbildung setzt. Latzel: „Bildung ist vielleicht das wichtigste Modul, wie ich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wertschätze und ihnen signalisiere: Du bist für mich besonders wichtig, ich lege Wert auf deine Mitarbeit.“

Ein Sprachkurs Chinesisch, ein Computerkurs „Word und Excel“, ein Rhetorikkurs, ein Abendstudium oder ein Seminar „Sicher am Arbeitsplatz“ – das sind nur ein paar Beispiele, wie ein Mitarbeiter sich weiterentwickeln kann und – wie es so schön heißt – über den Tellerrand blickt. „Die Steuerbefreiung ist für den Unternehmer zweifelsohne ein zusätzlicher Anreiz, etwas für den Mitarbeiter zu tun und damit dessen Verbundenheit zum Unternehmen zu stärken“, betont Holger Latzel.

Mündige und engagierte Mitarbeiter

Wie begründet der Gesetzgeber die Novelle im Steuerrecht? Berufliche Weiterbildungskosten stellen keinen Arbeitslohn dar, wenn sie im Interesse des Arbeitgebers vorgenommen werden. Latzel: „Und welcher Arbeitgeber sollte kein Interesse daran haben, dass er mündige, mitdenkende und engagierte Mitarbeiter in seinen Reihen hat.“ Dieses Potenzial, so Latzel, sollte jeder Arbeitgeber für sich nutzbar machen. Denn abgesehen vom Steuervorteil hat Fort- und Weiterbildung immer einen positiven Effekt für die Unternehmenskultur, stärkt die Kommunikation und den Teamgedanken.

Selbstbewusstsein und Firmentreue

„Der Nutzen ist fast immer erkennbar, auch wenn der fortgebildete Mitarbeiter sein neues Wissen nicht immer eins zu eins direkt umsetzen kann“, sagt Latzel. Der Steuervorteil sollte aber nicht das alleinige Argument sein, die Belegschaft zu fördern. Weiterbildung sollte stets mit Augenmaß betrieben werden. Der Mitarbeiter sollte beispielsweise nicht überfordert werden. Und er muss das Gefühl haben, dass seine erworbene Zusatzqualifikation dem Unternehmen einen Nutzen bringt. Das stärkt dann sein Selbstbewusstsein und seine Firmentreue. „Bei der richtigen Wahl der Weiterbildung“, so Latzel, „helfen Arbeitsagenturen, Industrie- und Handelskammern, Volkshochschulen und sonstige Institute.“

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