Reform der Grundsteuer

Die Grundsteuer wird ab 2025 neu bemessen. Eigentümer müssen schon 2022 aktiv werden.

Die Uhr tickt: Bis 31.10.2022 müssen Eigentümer von Grundstücken auf digitalem Weg eine sogenannte Feststellungserklärung an das Finanzamt schicken. Hintergrund ist die Reform der Grundsteuer.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Ermittlungsgrundlagen der Grundsteuerwerte veraltet und teilweise verfassungswidrig sind. Bis 2025 müssen Finanzämter und Kommunen die Bemessungskriterien neuschreiben. Erster Schritt in diesem Prozess ist die Feststellungserklärung.

Auch das Ferienhäuschen in der Eifel muss erfasst werden

Sie besitzen ein schönes Grundstück, auf dem Ihr Einfamilienhäuschen steht? Sind Eigentümer einer vermieteten Wohnung in einem Mehrfamilienhaus? Haben auf dem Land einen Kleingarten, in dem Sie sich erholen? Besitzen eine Firma mit einem 1500 qm großen Grundstück? Beackern als Landwirt eine Anbaufläche von 200 Hektar? Oder haben von Ihren Eltern eine Waldparzelle in der Eifel geerbt? In all diesen und weiteren denkbaren Fällen müssen Sie sich jetzt an die Arbeit machen und eine Feststellungserklärung vorbereiten. Denn vom Grundsatz gilt, dass die Grundsteuer verpflichtend ist und sich auf das Eigentum an Grundstücken bezieht.

Lage und Infrastruktur des Eigentums fließen in Erklärung mit ein

Wir empfehlen, hierfür einen auf Digitalisierung spezialisierten Steuerberater zu Rate zu ziehen. Denn die Erklärung ist umfangreich und – wie so vieles in steuerlichen Angelegenheiten – komplex. Werte wie Nettokaltmiete, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Lage und Infrastruktur fließen ein. Es erspart Zeit, Nerven und am Ende vermutlich auch Geld, wenn Sie sich in diesem Prozess professionell begleiten lassen.

Ob die Reform der Grundsteuer tatsächlich die erhoffte Steuergerechtigkeit schafft, steht noch in den Sternen. Aber es hilft ja nichts, die Erklärung muss angepackt und nach bestem Wissen und Gewissen der Finanzverwaltung übergeben werden. Das ist gesetzlich von der Bundesregierung so beschlossen.

 

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